Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Der Schutz der Bevölkerung und die Sicherheitsinteressen unseres Staates müssen Vorrang vor Datenschutzinteressen des Einzelnen haben. Niemand, der gegen unsere Gesetze verstößt, darf durch die Anonymität des Internets falschen Schutz erlangen. (…) Wir geben unseren Sicherheitsbehörden eine möglichst umfassende Befugnis zur elektronischen Gesichtserkennung und erlauben ihnen die Nutzung moderner Software zur Analyse von großen Datenmengen, polizeilichen Datenbanken und sozialen Netzwerken. Wir schaffen digitale Befugnisse wie Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung und automatische Datenanalyse mittels KI für alle Bundessicherheitsbehörden.

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