Wir Freie Demokraten wollen die Datenschutzaufsicht vereinheitlichen und so für eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Datenschutzrechts sorgen. In Deutschland sorgen die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes dafür, dass Datenschutzrecht ausgelegt und durchgesetzt wird. Das sind 17 unterschiedliche Stellen, die teilweise zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Das schafft für Unternehmen großen bürokratischen Aufwand, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsnachteile. Wir wollen das Grundgesetz so ändern, dass Bund und Länder effektiv zusammenarbeiten und die Datenschutzkonferenz verbindliche Beschlüsse fassen kann. (….) Wir fordern den Aufbau einer zukunftsfähigen Dateninfrastruktur und die Reform der zersplitterten Datenschutzaufsicht, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Wir setzen uns daher für eine einheitliche Auslegung des Datenschutzrechts durch die Aufsichtsbehörden ein.