Praktische Leitfäden für Unternehmen: Unternehmen erhalten vom BSI klare Tools zur Einhaltung der DSGVO und zum Schutz der kritischen Infrastruktur, die ihre Innovationskraft nicht einschränken. Datenschutz wird zum Wettbewerbsvorteil. (…) Zukünftig soll ausschließlich die behördliche Anlaufstelle am Sitz eines Unternehmens für die datenschutzrechtlichen Belange dieses Unternehmens zuständig sein. Auf europäischer Ebene wird die Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) erleichtert, etwa durch klare, einheitliche Kriterien für die Notwendigkeit einer Durchführung sowie durch Entbürokratisierung und Standardisierung der Verfahren.

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